• Hochschulstrategien im Umgang mit künstlicher Intelligenz insbesondere im Prüfungswesen (Online) – Handlungsbedarf für Hochschulen und Wissenschaftsministerien

    Datum, Ort:

    23.04.2026, 10.00 – 12.45 Uhr Online (ZOOM)

    Ziel und Inhalt der Veranstaltung

    Die im letzten Jahr vom Verein zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts erstmals angebotene Veranstaltung zum Thema „Künstliche Intelligenz als Herausforderung für die Hochschulpraxis“ hat enormen Anklang gefunden und bei ihren vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern den nachhaltigen Wunsch auf Fortsetzung hervorgerufen. Vor diesem Hintergrund greift der Verein erneut die  KI-Problematik mit ihren speziellen Herausforderungen auf, mit denen sich die Hochschulen in den nächsten Jahren intensiv auseinanderzusetzen haben. Nachdem sich das letzte Seminar  zuvorderst den Anfang 2025 in Kraft getretenen ersten Regelungen der KI-Verordnung gewidmet hatte, soll Schwerpunkt der diesjährigen Veranstaltung  die Entwicklung von Hochschulstrategien mit KI insbesondere im Prüfungswesen sein.

    KI-Systeme wie ChatGPT gehören heute zum festen Bestandteil des hochschulischen Alltags. 90% der befragten Studierenden geben an, KI-Tools für ihr Studium zu nutzen. Ebenso wie das Lehrpersonal wünschen auch sie eine klare Positionierung ihrer Hochschule, in welcher Weise KI verantwortungsvoll in Studium und Lehre genutzt werden kann und welche  Kontrollmechanismen für sinnvoll erachtet werden. Für die Hochschulen besteht also erheblicher Handlungsbedarf. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Studierenden unter Beachtung des das Prüfungsrecht durchziehenden Gleichbehandlungsgrundsatzes  eigenständige Leistungen erbringen, um einen  fachlichen Lernerfolg vorweisen zu können. Zugleich müssen sie den sachgerechten Umgang mit KI lehren. Diese Rechtspflicht der Hochschulen verlangt eindeutige Regelungen.

    Diese Verpflichtung bezieht sich mithin insbesondere auf das Prüfungswesen. Schon aus Gründen der Bestimmtheit müssen Prüfungsordnungen die Zulässigkeit des Einsatzes von KI und dessen Grenzen regeln. Dabei stellen sich neben rechtlichen auch und gerade vielfältige strategische Fragen,  z.B.: Welche Prüfungsformate sind möglich und sinnvoll, wie implementiert man sie und wie informiert man die Studierenden und das Hochschulpersonal? Es bedarf keiner Prophetie, dass von dem Gelingen einer verantwortungsvollen Integration von KI sowohl die Zukunft der Studierenden als auch die der Hochschulen maßgeblich abhängen  wird.

    Handlungsbedarf besteht insoweit aber auch für die Wissenschaftsministerien  der Länder. Der „Roboterprüfer“ greift massiv in Rechte der Studierenden ein. Der Staat ist daher gehalten, einen tragfähigen hochschulrechtlichen Rahmen unter Beachtung der Vorgaben der KI-Verordnung herzustellen. Ohne einen Rechtsrahmen in den Hochschulgesetzen und damit einer Tätigkeit der Hochschulgesetzgeber bewegen sich die Hochschulen auf ungeregeltem Gebiet und sind daher mit Blick auf ihre Aufgabenwahrnehmung rechtlich angreifbar.

    Der Verein freut sich, dass es ihm erneut gelungen ist, Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Professor an der Technischen Hochschule Köln und dortiger  Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht – bereits bekannt nicht nur aus der letztjährigen Veranstaltung, sondern auch bekannt aus zahlreichen, vorangegangenen prüfungsrechtlichen Seminaren des Vereins und im übrigen einer der ausgewiesensten und profiliertesten Experten auf dem Gebiet der KI -, für das diesjährige Seminar zu gewinnen. Prof. Dr. Schwartmann wird sich hauptsächlich und ausführlich mit den aufgezeigten strategischen und rechtlichen Handlungsbedarfen befassen, ohne dabei auf grundsätzliche Hinweise und Empfehlungen zu den Herausforderungen zu verzichten, die sich für die Hochschulen durch KI stellen.

    Von seinem Ablauf her wird das Seminar zunächst durch einen gut einstündigen Vortrag (Impuls) von Prof. Dr. Schwartmann bestimmt werden, in dem er in die genannten Themenfelder einführen wird. Nach einer kurzen Pause wird er dann im Rahmen einer moderierten Diskussion für Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars bereitstehen, für die ca. 1 1/2 Stunden vorgesehen sind.

    Die Veranstaltung richtet sich zuvorderst an diejenigen in den Hochschulen, die sich mit der Problematik des Einsatzes von KI – und hier insbesondere im Prüfungswesen – zu befassen haben. Dazu gehören Mitglieder der Hochschulleitung ebenso wie  Beschäftigte in der Hochschulverwaltung und in  den Dekanaten der Fakultäten bzw. Fachbereichen  sowie wissenschaftliche Beschäftigte bis hin zu Professorinnen und Professoren. Besonders angesprochen sind darüberhinaus u.a. mit der Materie betraute Vertreter der Wissenschaftsministerien und der Justiz einschließlich Interessenvertreter wie etwa Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

    Programm

    10:00 Uhr
    Begrüßung

    Dr. Michael Stückradt

    10:10 bis 11:10 Uhr
    Impuls

    Prof. Dr. Rolf Schwartmann

    Kurze Pause

    11:15 bis 12:40 Uhr
    Gespräch mit Prof. Dr. Schwartmann

    Moderation: Prof. Ulf Pallme König

    12:40 Uhr
    Schlussworte

    Dr. Michael Stückradt

    Fragen an die Referenten

    Erneut besteht auch die Gelegenheit, bereits im Vorfeld der Veranstaltung Fragen an die Referenten zu sammeln: Zum Zumpad

    Tagungshinweise

    Teilnehmerbeitrag
    150,- EUR
    100,- EUR für Vereinsmitglieder* (persönliche Mitglieder und Mitarbeiter*innen korporativer Mitglieder)

    *Sollten Sie noch kein Mitglied sein, senden Sie uns den Aufnahmeantrag innerhalb von 7 Tagen nach der Anmeldung per Mail zu. Das vergünstigte Ticket kann direkt in Anspruch genommen werden. Mehr Informationen zur Mitgliedschaft.

    Der Teilnahmebeitrag ist im Vorfeld der Tagung zu zahlen.

    Stornierungskonditionen:
    Bis drei Wochen vor Veranstaltung – kostenfrei
    Bis zum Tag der Veranstaltung – 50 % des Teilnahmebeitrags
    Bei einer späteren Abmeldung bzw. Nichterscheinen – 100 % des Teilnahmebeitrags

    Die Stornierungsgebühr (von 50 % oder 100 %) wird nicht erhoben, sofern ein*e Ersatzteilnehmer*in benannt wird.

    Kontakt

    Fragen zur Veranstaltung

    Melanie Sokolski | T. +49 30 284938-56 | E. info(at)vfdiw.de

    Geschäftsstelle
    Verein zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts e.V.
    c/o con gressa GmbH
    Engeldamm 62
    10179 Berlin

    Maria Meißner | T. +49 0176 55 21 14 06 | info(at)vfdiw.de

  • Prüfung und Täuschung (Online)

    Datum, Ort:

    07.10.2025, 10.00 – 12.45 Uhr Online (ZOOM)

    Ziele und Inhalt der Veranstaltung

    Seit 2020 veranstaltet der Verein zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts jedes Jahr ein Online-Seminar zum Prüfungsrecht. Der bisherige Erfolg der Veranstaltungen mit ihren jeweils über 150 Teilnehmern und Teilnehmerinnen vorzugsweise – aber beileibe nicht allein – aus dem Bereich der Wissenschaftsverwaltungen ist überwältigend. Es zeigt sich, dass die Herausforderungen an dieses Rechtsgebiet auf Grund sich ständig verändernder Rahmenbedingungen (Corona, digitales Zeitalter, künstliche Intelligenz) immens sind. Vor diesem Hintergrund ist das Interesse an der Fortführung der Seminare mit der Möglichkeit, die Vielzahl der aktuellen prüfungsrechtlichen Probleme zu diskutieren und zu vertiefen, ganz offensichtlich ungebrochen, wie auch die Evaluation der letzten Veranstaltung eindrucksvoll bestätigt hat.

    Der bisherige Erfolg ist ohne Zweifel maßgeblich auf die Referenten der zurückliegenden fünf Veranstaltungen zurück zu führen. Mit Herrn Edgar Fischer, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Berlin, und Herrn Dr. Peter Dieterich, Richter am Verwaltungsgericht Berlin, ist es dem Verein über die Jahre hinweg gelungen, Experten mit einer herausgehobenen fachlichen und didaktischen Kompetenz zu gewinnen, die sich insbesondere auch als Herausgeber und Autoren der 8. Auflage des Standardwerkes „Prüfungsrecht“ (Fischer, Jeremias, Dieterich) einen Namen gemacht haben. Der Verein freut sich daher sehr, dass beide Referenten auch in diesem Jahr erneut für das Seminar zur Verfügung stehen.

    Die diesmalige Veranstaltung widmet sich dem prüfungsrechtlichen Klassiker der Täuschung, um diesen sowohl im Hinblick auf allgemeine dogmatische Diskussionen (z.B. um die Reichweite des Anscheinsbeweises) als auch bezüglich aktueller Entwicklungen (z.B. zur Beurteilung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz) in den Blick zu nehmen.

    Der Inhalt der Veranstaltung wird dieses Jahr durch drei Blöcke bestimmt:

    1. Block:  Allgemeines zur Täuschung im Prüfungsrecht – Rechtsgrundlagen,
    Voraussetzungen, Rechtsfolge.
    2. Block:  Täuschung bei Online-Prüfungen – Besonderheiten, Täuschungsprävention.
    3. Block:  Der Einsatz von künstlicher Intelligenz bei Prüfungen – erste Rechtsprechung und rechtliche Einordnungen.

    Die Referenten werden jeden Block durch ein ca. 25 minütiges Impulsreferat einleiten, indem sie sich insbesondere mit der aktuellen Rechtsprechung befassen werden. Sodann wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Seminars ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, Fragen an die Referenten zu stellen und mit ihnen die einzelnen Problemkreise zu diskutieren.
    Erneut besteht auch die Gelegenheit, bereits im Vorfeld der Veranstaltung Fragen an die Referenten zu formulieren:
    https://zumpad.zum.de/p/pruefungsrecht-2025 

    Programm

    10.00 Uhr
    Begrüßung

    Prof. Dr. Volker Epping

    10.10 – 11.00 Uhr
    „Allgemeines zur Täuschung im Prüfungsrecht“

    Impulsreferat  ( Edgar Fischer/Dr. Peter Dieterich ) und Diskussion

    11.00 – 11.50 Uhr
    „Täuschung bei Online-Prüfungen“

    Impulsreferat ( Edgar Fischer/Dr.Peter Dieterich ) und Diskussion

    11.50 – 12.40 Uhr
    „Der Einsatz von künstlicher Intelligenz bei Prüfungen“

    Impulsreferat  ( Edgar Fischer/Dr. Peter Dieterich ) und  Diskussion

    Die einzelnen Blöcke werden moderiert von
    Dr. Michael Stückradt und Prof. Ulf Pallme König

    12.40 Uhr
    Schlussworte

    Prof. Dr. Volker Epping

    Tagungshinweise

    Teilnehmerbeitrag
    150,- EUR
    100,- EUR für Vereinsmitglieder* (persönliche Mitglieder und Mitarbeiter*innnen kooperativer Mitglieder)

    *Sollten Sie noch kein Mitglied sein, senden Sie uns den Aufnahmeantrag innerhalb von 7 Tagen nach der Anmeldung per Mail zu. Das vergünstigte Ticket kann direkt in Anspruch genommen werden. Mehr Informationen zur Mitgliedschaft.

    Der Teilnahmebeitrag ist im Vorfeld der Tagung zu zahlen.

    Stornierungskonditionen:
    Bis drei Wochen vor Veranstaltung – kostenfrei
    Bis zum Tag der Veranstaltung – 50 % des Teilnahmebeitrags
    Bei einer späteren Abmeldung bzw. Nichterscheinen – 100 % des Teilnahmebeitrags

    Die Stornierungsgebühr (von 50 % oder 100 %) wird nicht erhoben, sofern ein*e Ersatzteilnehmer*in benannt wird.

    Kontakt

    Fragen zur Veranstaltung

    Melanie Sokolski | T. +49 30 284938-56 | E. info(at)vfdiw.de

    Geschäftsstelle
    Verein zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts e.V.
    c/o con gressa GmbH
    Engeldamm 62
    10179 Berlin

    Maria Meißner | T. +49 0176 55 21 14 06 | info(at)vfdiw.de

  • Befangenheit in Berufungsverfahren (Online)

    Datum, Ort:

    03.11.2025, 14.00 – 17.00 Uhr Online (ZOOM)

    Ziel und Inhalt der Veranstaltung

    Die Besetzung von Professuren zählt seit jeher zu den zentralen Entscheidungen im Wissenschaftsbetrieb. Sie bestimmt die strategische und fachliche Ausrichtung der Hochschule und binden oft über Jahrzehnte hinweg signifikante Ressourcenanteile. Zugleich ist das Berufungsverfahren der wahrscheinlich komplexeste Prozess einer Hochschule mit vielen Beteiligten in unterschiedlichen Prozessschritten. Die dafür notwendige Wissenschaftsgeleitetheit des Auswahlverfahrens bedingt dabei nicht selten ein natürliches Spannungsfeld zwischen Fachexpertise und Unparteilichkeit von Prozessbeteiligten. Die Veranstaltung beleuchtet daher aus juristischer Perspektive die Anknüpfungspunkte, Voraussetzungen und Folgen einer (vermeintlichen) Befangenheit in Berufungsverfahren.

    Auch anhand praxisnaher Fallkonstellationen wird aufgezeigt, welche rechtlichen Maßstäbe heranzuziehen sind, wer welche Verantwortung für die Unparteilichkeit des Verfahrens trägt, wie Befangenheit erkannt und adressiert werden kann und welche Konsequenzen sich bei Verfahrensverstößen ergeben können.

    Die Veranstaltung richtet sich an ein breites juristisches Fachpublikum ebenso wie an Personen mit Bezügen zum Hochschulrecht, zur Gremienarbeit und generell an Beteiligte in Berufungsverfahren. Ziel ist es, für die besondere Bedeutung der Unparteilichkeit in Auswahlverfahren zu sensibilisieren und praktische Lösungsoptionen zur Gestaltung rechtssicherer Auswahlverfahren aufzuzeigen.

    Programm

    14:00 Uhr
    Begrüßung

    Dr. Michael Stückradt

    14:10 – 14:50 Uhr
    Befangenheit – Rechtsrahmen und neuralgische Punkte

    Prof. Dr. Max-Emanuel Geis

    14:50 – 15:20 Uhr
    1. Fragerunde und Diskussion

    15:20 – 15:30 Uhr
    Pause

    15:30 – 16:10 Uhr
    Vermeidung von Befangenheitsfällen: Praktische Umsetzungsoptionen

    Dr. Jörn Hohenhaus

    16:10 – 16:40 Uhr
    2. Fragerunde und Diskussion

    16:40 – 17:00 Uhr
    Gemeinsame Abschlussdiskussion

    17:00 Uhr
    Ende der Veranstaltung

    Tagungshinweise

    Teilnehmerbeitrag
    150,- EUR
    100,- EUR für Vereinsmitglieder* (persönliche Mitglieder und Mitarbeiter*innnen korporativer Mitglieder)

    *Sollten Sie noch kein Mitglied sein, senden Sie uns den Aufnahmeantrag innerhalb von 7 Tagen nach der Anmeldung per Mail zu. Das vergünstigte Ticket kann direkt in Anspruch genommen werden. Mehr Informationen zur Mitgliedschaft.

    Der Teilnahmebeitrag ist im Vorfeld der Tagung zu zahlen.

    Stornierungskonditionen:
    Bis drei Wochen vor Veranstaltung – kostenfrei
    Bis zum Tag der Veranstaltung – 50 % des Teilnahmebeitrags
    Bei einer späteren Abmeldung bzw. Nichterscheinen – 100 % des Teilnahmebeitrags

    Die Stornierungsgebühr (von 50 % oder 100 %) wird nicht erhoben, sofern ein*e Ersatzteilnehmer*in benannt wird.

    Kontakt

    Fragen zur Veranstaltung

    Melanie Sokolski | T. +49 30 284938-56 | E. info(at)vfdiw.de

    Geschäftsstelle
    Verein zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts e.V.
    c/o con gressa GmbH
    Engeldamm 62
    10179 Berlin

    Maria Meißner | T. +49 0176 55 21 14 06 | info(at)vfdiw.de