Hochschulstrategien im Umgang mit künstlicher Intelligenz insbesondere im Prüfungswesen (Online) – Handlungsbedarf für Hochschulen und Wissenschaftsministerien
Datum, Ort:
23.04.2026, 10.00 – 12.45 Uhr Online (ZOOM)
Ziel und Inhalt der Veranstaltung
Die im letzten Jahr vom Verein zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts erstmals angebotene Veranstaltung zum Thema „Künstliche Intelligenz als Herausforderung für die Hochschulpraxis“ hat enormen Anklang gefunden und bei ihren vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern den nachhaltigen Wunsch auf Fortsetzung hervorgerufen. Vor diesem Hintergrund greift der Verein erneut die KI-Problematik mit ihren speziellen Herausforderungen auf, mit denen sich die Hochschulen in den nächsten Jahren intensiv auseinanderzusetzen haben. Nachdem sich das letzte Seminar zuvorderst den Anfang 2025 in Kraft getretenen ersten Regelungen der KI-Verordnung gewidmet hatte, soll Schwerpunkt der diesjährigen Veranstaltung die Entwicklung von Hochschulstrategien mit KI insbesondere im Prüfungswesen sein.
KI-Systeme wie ChatGPT gehören heute zum festen Bestandteil des hochschulischen Alltags. 90% der befragten Studierenden geben an, KI-Tools für ihr Studium zu nutzen. Ebenso wie das Lehrpersonal wünschen auch sie eine klare Positionierung ihrer Hochschule, in welcher Weise KI verantwortungsvoll in Studium und Lehre genutzt werden kann und welche Kontrollmechanismen für sinnvoll erachtet werden. Für die Hochschulen besteht also erheblicher Handlungsbedarf. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Studierenden unter Beachtung des das Prüfungsrecht durchziehenden Gleichbehandlungsgrundsatzes eigenständige Leistungen erbringen, um einen fachlichen Lernerfolg vorweisen zu können. Zugleich müssen sie den sachgerechten Umgang mit KI lehren. Diese Rechtspflicht der Hochschulen verlangt eindeutige Regelungen.
Diese Verpflichtung bezieht sich mithin insbesondere auf das Prüfungswesen. Schon aus Gründen der Bestimmtheit müssen Prüfungsordnungen die Zulässigkeit des Einsatzes von KI und dessen Grenzen regeln. Dabei stellen sich neben rechtlichen auch und gerade vielfältige strategische Fragen, z.B.: Welche Prüfungsformate sind möglich und sinnvoll, wie implementiert man sie und wie informiert man die Studierenden und das Hochschulpersonal? Es bedarf keiner Prophetie, dass von dem Gelingen einer verantwortungsvollen Integration von KI sowohl die Zukunft der Studierenden als auch die der Hochschulen maßgeblich abhängen wird.
Handlungsbedarf besteht insoweit aber auch für die Wissenschaftsministerien der Länder. Der „Roboterprüfer“ greift massiv in Rechte der Studierenden ein. Der Staat ist daher gehalten, einen tragfähigen hochschulrechtlichen Rahmen unter Beachtung der Vorgaben der KI-Verordnung herzustellen. Ohne einen Rechtsrahmen in den Hochschulgesetzen und damit einer Tätigkeit der Hochschulgesetzgeber bewegen sich die Hochschulen auf ungeregeltem Gebiet und sind daher mit Blick auf ihre Aufgabenwahrnehmung rechtlich angreifbar.
Der Verein freut sich, dass es ihm erneut gelungen ist, Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Professor an der Technischen Hochschule Köln und dortiger Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht – bereits bekannt nicht nur aus der letztjährigen Veranstaltung, sondern auch bekannt aus zahlreichen, vorangegangenen prüfungsrechtlichen Seminaren des Vereins und im übrigen einer der ausgewiesensten und profiliertesten Experten auf dem Gebiet der KI -, für das diesjährige Seminar zu gewinnen. Prof. Dr. Schwartmann wird sich hauptsächlich und ausführlich mit den aufgezeigten strategischen und rechtlichen Handlungsbedarfen befassen, ohne dabei auf grundsätzliche Hinweise und Empfehlungen zu den Herausforderungen zu verzichten, die sich für die Hochschulen durch KI stellen.
Von seinem Ablauf her wird das Seminar zunächst durch einen gut einstündigen Vortrag (Impuls) von Prof. Dr. Schwartmann bestimmt werden, in dem er in die genannten Themenfelder einführen wird. Nach einer kurzen Pause wird er dann im Rahmen einer moderierten Diskussion für Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars bereitstehen, für die ca. 1 1/2 Stunden vorgesehen sind.
Die Veranstaltung richtet sich zuvorderst an diejenigen in den Hochschulen, die sich mit der Problematik des Einsatzes von KI – und hier insbesondere im Prüfungswesen – zu befassen haben. Dazu gehören Mitglieder der Hochschulleitung ebenso wie Beschäftigte in der Hochschulverwaltung und in den Dekanaten der Fakultäten bzw. Fachbereichen sowie wissenschaftliche Beschäftigte bis hin zu Professorinnen und Professoren. Besonders angesprochen sind darüberhinaus u.a. mit der Materie betraute Vertreter der Wissenschaftsministerien und der Justiz einschließlich Interessenvertreter wie etwa Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Programm
10:00 Uhr
Begrüßung
Dr. Michael Stückradt10:10 bis 11:10 Uhr
Impuls
Prof. Dr. Rolf SchwartmannKurze Pause
11:15 bis 12:40 Uhr
Gespräch mit Prof. Dr. Schwartmann
Moderation: Prof. Ulf Pallme König12:40 Uhr
Schlussworte
Dr. Michael StückradtFragen an die Referenten
Erneut besteht auch die Gelegenheit, bereits im Vorfeld der Veranstaltung Fragen an die Referenten zu sammeln: Zum Zumpad
Tagungshinweise
Teilnehmerbeitrag
150,- EUR
100,- EUR für Vereinsmitglieder* (persönliche Mitglieder und Mitarbeiter*innen korporativer Mitglieder)*Sollten Sie noch kein Mitglied sein, senden Sie uns den Aufnahmeantrag innerhalb von 7 Tagen nach der Anmeldung per Mail zu. Das vergünstigte Ticket kann direkt in Anspruch genommen werden. Mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Der Teilnahmebeitrag ist im Vorfeld der Tagung zu zahlen.
Stornierungskonditionen:
Bis drei Wochen vor Veranstaltung – kostenfrei
Bis zum Tag der Veranstaltung – 50 % des Teilnahmebeitrags
Bei einer späteren Abmeldung bzw. Nichterscheinen – 100 % des TeilnahmebeitragsDie Stornierungsgebühr (von 50 % oder 100 %) wird nicht erhoben, sofern ein*e Ersatzteilnehmer*in benannt wird.
Kontakt
Fragen zur Veranstaltung
Melanie Sokolski | T. +49 30 284938-56 | E. info(at)vfdiw.de
Geschäftsstelle
Verein zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts e.V.
c/o con gressa GmbH
Engeldamm 62
10179 BerlinMaria Meißner | T. +49 0176 55 21 14 06 | info(at)vfdiw.de
Prüfung und Täuschung (Online)
Datum, Ort:
07.10.2025, 10.00 – 12.45 Uhr Online (ZOOM)
Ziele und Inhalt der Veranstaltung
Seit 2020 veranstaltet der Verein zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts jedes Jahr ein Online-Seminar zum Prüfungsrecht. Der bisherige Erfolg der Veranstaltungen mit ihren jeweils über 150 Teilnehmern und Teilnehmerinnen vorzugsweise – aber beileibe nicht allein – aus dem Bereich der Wissenschaftsverwaltungen ist überwältigend. Es zeigt sich, dass die Herausforderungen an dieses Rechtsgebiet auf Grund sich ständig verändernder Rahmenbedingungen (Corona, digitales Zeitalter, künstliche Intelligenz) immens sind. Vor diesem Hintergrund ist das Interesse an der Fortführung der Seminare mit der Möglichkeit, die Vielzahl der aktuellen prüfungsrechtlichen Probleme zu diskutieren und zu vertiefen, ganz offensichtlich ungebrochen, wie auch die Evaluation der letzten Veranstaltung eindrucksvoll bestätigt hat.
Der bisherige Erfolg ist ohne Zweifel maßgeblich auf die Referenten der zurückliegenden fünf Veranstaltungen zurück zu führen. Mit Herrn Edgar Fischer, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Berlin, und Herrn Dr. Peter Dieterich, Richter am Verwaltungsgericht Berlin, ist es dem Verein über die Jahre hinweg gelungen, Experten mit einer herausgehobenen fachlichen und didaktischen Kompetenz zu gewinnen, die sich insbesondere auch als Herausgeber und Autoren der 8. Auflage des Standardwerkes „Prüfungsrecht“ (Fischer, Jeremias, Dieterich) einen Namen gemacht haben. Der Verein freut sich daher sehr, dass beide Referenten auch in diesem Jahr erneut für das Seminar zur Verfügung stehen.
Die diesmalige Veranstaltung widmet sich dem prüfungsrechtlichen Klassiker der Täuschung, um diesen sowohl im Hinblick auf allgemeine dogmatische Diskussionen (z.B. um die Reichweite des Anscheinsbeweises) als auch bezüglich aktueller Entwicklungen (z.B. zur Beurteilung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz) in den Blick zu nehmen.
Der Inhalt der Veranstaltung wird dieses Jahr durch drei Blöcke bestimmt:
1. Block: Allgemeines zur Täuschung im Prüfungsrecht – Rechtsgrundlagen,
Voraussetzungen, Rechtsfolge.
2. Block: Täuschung bei Online-Prüfungen – Besonderheiten, Täuschungsprävention.
3. Block: Der Einsatz von künstlicher Intelligenz bei Prüfungen – erste Rechtsprechung und rechtliche Einordnungen.Die Referenten werden jeden Block durch ein ca. 25 minütiges Impulsreferat einleiten, indem sie sich insbesondere mit der aktuellen Rechtsprechung befassen werden. Sodann wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Seminars ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, Fragen an die Referenten zu stellen und mit ihnen die einzelnen Problemkreise zu diskutieren.
Erneut besteht auch die Gelegenheit, bereits im Vorfeld der Veranstaltung Fragen an die Referenten zu formulieren:
https://zumpad.zum.de/p/pruefungsrecht-2025Programm
10.00 Uhr
Begrüßung
Prof. Dr. Volker Epping10.10 – 11.00 Uhr
„Allgemeines zur Täuschung im Prüfungsrecht“
Impulsreferat ( Edgar Fischer/Dr. Peter Dieterich ) und Diskussion11.00 – 11.50 Uhr
„Täuschung bei Online-Prüfungen“
Impulsreferat ( Edgar Fischer/Dr.Peter Dieterich ) und Diskussion11.50 – 12.40 Uhr
„Der Einsatz von künstlicher Intelligenz bei Prüfungen“
Impulsreferat ( Edgar Fischer/Dr. Peter Dieterich ) und DiskussionDie einzelnen Blöcke werden moderiert von
Dr. Michael Stückradt und Prof. Ulf Pallme König12.40 Uhr
Schlussworte
Prof. Dr. Volker EppingTagungshinweise
Teilnehmerbeitrag
150,- EUR
100,- EUR für Vereinsmitglieder* (persönliche Mitglieder und Mitarbeiter*innnen kooperativer Mitglieder)*Sollten Sie noch kein Mitglied sein, senden Sie uns den Aufnahmeantrag innerhalb von 7 Tagen nach der Anmeldung per Mail zu. Das vergünstigte Ticket kann direkt in Anspruch genommen werden. Mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Der Teilnahmebeitrag ist im Vorfeld der Tagung zu zahlen.
Stornierungskonditionen:
Bis drei Wochen vor Veranstaltung – kostenfrei
Bis zum Tag der Veranstaltung – 50 % des Teilnahmebeitrags
Bei einer späteren Abmeldung bzw. Nichterscheinen – 100 % des TeilnahmebeitragsDie Stornierungsgebühr (von 50 % oder 100 %) wird nicht erhoben, sofern ein*e Ersatzteilnehmer*in benannt wird.
Kontakt
Fragen zur Veranstaltung
Melanie Sokolski | T. +49 30 284938-56 | E. info(at)vfdiw.de
Geschäftsstelle
Verein zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts e.V.
c/o con gressa GmbH
Engeldamm 62
10179 BerlinMaria Meißner | T. +49 0176 55 21 14 06 | info(at)vfdiw.de
Befangenheit in Berufungsverfahren (Online)
Datum, Ort:
03.11.2025, 14.00 – 17.00 Uhr Online (ZOOM)
Ziel und Inhalt der Veranstaltung
Die Besetzung von Professuren zählt seit jeher zu den zentralen Entscheidungen im Wissenschaftsbetrieb. Sie bestimmt die strategische und fachliche Ausrichtung der Hochschule und binden oft über Jahrzehnte hinweg signifikante Ressourcenanteile. Zugleich ist das Berufungsverfahren der wahrscheinlich komplexeste Prozess einer Hochschule mit vielen Beteiligten in unterschiedlichen Prozessschritten. Die dafür notwendige Wissenschaftsgeleitetheit des Auswahlverfahrens bedingt dabei nicht selten ein natürliches Spannungsfeld zwischen Fachexpertise und Unparteilichkeit von Prozessbeteiligten. Die Veranstaltung beleuchtet daher aus juristischer Perspektive die Anknüpfungspunkte, Voraussetzungen und Folgen einer (vermeintlichen) Befangenheit in Berufungsverfahren.
Auch anhand praxisnaher Fallkonstellationen wird aufgezeigt, welche rechtlichen Maßstäbe heranzuziehen sind, wer welche Verantwortung für die Unparteilichkeit des Verfahrens trägt, wie Befangenheit erkannt und adressiert werden kann und welche Konsequenzen sich bei Verfahrensverstößen ergeben können.
Die Veranstaltung richtet sich an ein breites juristisches Fachpublikum ebenso wie an Personen mit Bezügen zum Hochschulrecht, zur Gremienarbeit und generell an Beteiligte in Berufungsverfahren. Ziel ist es, für die besondere Bedeutung der Unparteilichkeit in Auswahlverfahren zu sensibilisieren und praktische Lösungsoptionen zur Gestaltung rechtssicherer Auswahlverfahren aufzuzeigen.
Programm
14:00 Uhr
Begrüßung
Dr. Michael Stückradt14:10 – 14:50 Uhr
Befangenheit – Rechtsrahmen und neuralgische Punkte
Prof. Dr. Max-Emanuel Geis14:50 – 15:20 Uhr
1. Fragerunde und Diskussion15:20 – 15:30 Uhr
Pause15:30 – 16:10 Uhr
Vermeidung von Befangenheitsfällen: Praktische Umsetzungsoptionen
Dr. Jörn Hohenhaus16:10 – 16:40 Uhr
2. Fragerunde und Diskussion16:40 – 17:00 Uhr
Gemeinsame Abschlussdiskussion17:00 Uhr
Ende der VeranstaltungTagungshinweise
Teilnehmerbeitrag
150,- EUR
100,- EUR für Vereinsmitglieder* (persönliche Mitglieder und Mitarbeiter*innnen korporativer Mitglieder)*Sollten Sie noch kein Mitglied sein, senden Sie uns den Aufnahmeantrag innerhalb von 7 Tagen nach der Anmeldung per Mail zu. Das vergünstigte Ticket kann direkt in Anspruch genommen werden. Mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Der Teilnahmebeitrag ist im Vorfeld der Tagung zu zahlen.
Stornierungskonditionen:
Bis drei Wochen vor Veranstaltung – kostenfrei
Bis zum Tag der Veranstaltung – 50 % des Teilnahmebeitrags
Bei einer späteren Abmeldung bzw. Nichterscheinen – 100 % des TeilnahmebeitragsDie Stornierungsgebühr (von 50 % oder 100 %) wird nicht erhoben, sofern ein*e Ersatzteilnehmer*in benannt wird.
Kontakt
Fragen zur Veranstaltung
Melanie Sokolski | T. +49 30 284938-56 | E. info(at)vfdiw.de
Geschäftsstelle
Verein zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts e.V.
c/o con gressa GmbH
Engeldamm 62
10179 BerlinMaria Meißner | T. +49 0176 55 21 14 06 | info(at)vfdiw.de
